Eine Stiftung für Kultur ist auf vielfache Unterstützung angewiesen.

Die kommt sicher von den Stiftungsorganen, also Vorstand und Stiftungsrat. Die Stiftung braucht aber Förderer, Stifter und Sponsoren, die die Finanzkraft der Stiftung sichern, aber auch Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, an unterschiedlicher Stelle ehrenamtlich mitzuwirken. Beispielsweise bei einzelnen Projekten, bei der Pflege der Internetseiten und die der inhaltlichen Entwicklung der Stiftungsarbeit. Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung!


Fördermitgliedschaft

Es gibt die Einzelfördermitgliedschaft für 40 Euro Jahresbeitrag, für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten und Auszubildende sind es nur 20 Euro Jahresbeitrag.

Ein interessantes Angebot gibt es für Familien. Für 60 Euro Jahresbeitrag können gleichzeitig mehrere aus der Familie Förderer werden, etwa Vater und Mutter und alle Kinder bis zum 16. Lebensjahr.

Besondere Förderer spenden einen Jahresbeitrag von 250 Euro.

„Kulturstifter“ sind alle (auch Unternehmen und Firmen), die 500 Euro oder mehr pro Jahr an die Stiftung zahlen. Alle Kulturstifter dürfen mit dem Logo der Stiftung werben, etwa auf ihrer Geschäftspost mit dem Zusatz „Kulturstifter der Kulturstiftung Würselen.“

Die Förderbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden.

Die Stiftung wird den Förderern hin und wieder besondere Angebote zur Verfügung zu stellen.

Antrag Fördermitgliedschaft

Sponsoring

Die Kulturstiftung arbeitet gerne mit Sponsoren zusammen. Neben einer Fördermitgliedschaft besteht daher die Möglichkeit, die Stiftung über Sponsoring zu unterstützen. Sicher werden wir bei einigen Projekten gezielt auf mögliche Sponsoren zugehen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Stiftung bei eigenen Ideen und etwa für gemeinsame Veranstaltungen zu kontaktieren. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – wir nehmen dann gerne Kontakt mit Ihnen auf!

„Kunst und Kultur prägen das Gesicht einer Stadt, einer Region. Arbeits- und Wohnsitzwechsel werden zunehmend unter dem Blickwinkel getroffen, welche kulturellen Angebote vor Ort anzutreffen sind und welche Möglichkeiten der Entfaltung der aktiven und passiven Kulturteilnahme die Stadt oder Region zu bieten hat.“

Dieses Zitat stammt aus der Broschüre „Kultur und Wirtschaft“ der Deutschen Industrie- und Handelskammern. Und weiter heißt es: „Längst sind Kunst und Kultur als positiver Wirtschaftsfaktor von Politik und Wirtschaft anerkannt“. Die Förderung sei für Unternehmen „Teil ihrer strategischen Ausrichtung und wird als gewinnbringende Investition in Identität und Image genutzt.“

Für Industrie und Handel kann es von großem Nutzen sein sich zu engagieren.

  • Standortverbesserung bzw. –pflege
  • Imagepflege
  • Corporate Citizenship
  • Marketing, PR und Kommunikation
  • Mitarbeitermotivation Kulturförderung als Investition in Bildung (Kindergärten, Musikschulen…)
Sponsoring anfragen

Spenden & Stiften

Die Kulturstiftung Würselen ist auf eine breite finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Arbeit der Stiftung finanziert sich aus zwei Bereichen. Natürlich zunächst von Zuwendungen, z.B. Spenden, Förderbeiträgen und/ oder Sponsorengeldern, die in laufende Projekte fließen. Gleichzeitig muss aber ein Stiftungsvermögen aufgebaut werden, dessen Erträge (Zinsen) ebenfalls Projekten zugute kommt.

Zuwendungen

  • Geld wird zusätzlich gezielt für die laufende Stiftungsarbeit (Projektfinanzierung) eingeworben.
  • Die Zuwendungen fließen direkt in die Projekte und nicht in das Vermögen.

Stiftungsvermögen

  • Es wird Geld gezielt für das Stiftungsvermögen eingeworben (Zustiftungen).
  • Die Erträge des wachsenden Stiftungsvermögens fließen in die Projektarbeit.
  • Das Vermögen selbst wird nicht „verbraucht“.

Spenden

Wenn Sie nicht Fördermitglied werden wollen, können Sie einmalig oder mehrfach spenden. Ihre Spende kann der Stiftung zugute kommen oder in ein spezielles Projekt fließen, das Sie unterstützen wollen.

Spenden sind steuerlich absetzbar, weil unsere Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Spenden dürfen in Höhe von bis zu 20 Prozent der persönlichen Einkünfte von der Steuer abgesetzt werden. Überschreitet jemand diese Grenze, kann er aber Spenden unbegrenzt in kommende Jahre "vortragen" und dann vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen.

Stiften / Zustiften

Wenn Sie einen Betrag stiften wollen, wird mit diesem Geld das Vermögen aufgestockt. Ihr Betrag bleibt also im Vermögensstock, die Stiftung profitiert dann aber von der Erträgen der Stiftung, also den Zinsen, die das Vermögen – das nicht verausgabt wird – abwirft. Es ist also eine sehr nachhaltige Unterstützung der Stiftung. Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden.

Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.

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